Die entgeltliche Überlassung von Waren wird als Leasing bezeichnet. Eine entscheidende Rolle spielt, welchen von beiden Partnern (Leasing-Nehmer oder Leasing-Geber) die Ware zugerechnet werden muss. Die Zuteilung erfolgt aufgrund des bestehenden Vertrages. Leasingverträge werden in 3 Formen klassifiziert: Das Operatingleasing, das Finanzleasing und das Spezialleasing. Das Herstellerleasing findet z. B. Anwendung bei Vermietung von Gütern seitens der Hersteller. Dieses Leasingverfahren kann zwei Gruppen zugeordnet werden: Entweder dem Operatingleasing oder dem Finanzierungsleasing. Eine Operatingleasing definiert sich wie folgt: Hierbei handelt es sich um normale Mietverträge in denen der Leasing-Geber die Versicherungskosten, sowie die Reparatur- und Wartungskosten übernimmt. Beiden Vertragsparteien können kurzfristig den Vertrag kündigen. Das geleaste Produkt kann vom Leasing-Nehmer ohne weitere Verpflichtungen jederzeit zurückgegeben werden. Finanzierungsleasing wird in Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsvertagen unterteilt. Die Ware wird für einen bestimmten Zeitraum und für eine bestimmte feste Rate dem Leasings-Nehmer überlassen. Der Vertrag kann nicht während des Grundzeitraums gekündigt werden. Der Leasing-Nehmer ist in Haftung zunehmen bei Diebstahl oder Zerstörung des Produktes. Bei Leasing-Beginn wird entweder ein hoher Einmalbetrag oder eine höhere Erstleasingrate bezahlt.