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Lehrabschlussprämie

Erhält ein Auszubildender zum Ende seiner Lehrzeit eine Prämie, so gehört diese zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Erfolgt die Zahlung der Prämie als Sachzuwendung, bleibt sie steuerfrei, sofern sie einen Betrag von 40 Euro nicht überschreitet.


Siehe hierzu auch: Arbeitslohn, Geschenke, Aufmerksamkeiten