MehrNetto.de - Steuerlexikon


Meisterkurs

Nimmt ein Steuerpflichtiger an einem Meisterkurs teil, gelten die dabei entstehenden Aufwendungen als Fortbildungskosten. Diese sind unter der Rubrik Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit unter Werbungskosten einzutragen und können so steuerlich geltend gemacht werden. Sofern der Arbeitgeber den Meisterkurs finanziert, sind die entsprechenden Zahlungen für den Arbeitnehmer steuerfrei.


Siehe hierzu auch: Übernachtungskosten, Reisekostenerstattung, Fortbildungskosten, Verpflegungsmehraufwand