Mehr Netto Tipp 10
Belegschaftsrabatte!
Nehmen wir an, Ihr Unternehmen entschließt sich
dazu, Sie am Gewinn teilhaben zu lassen.
Eine Gehaltserhöhung zahlt sich für Sie nicht
immer optimal aus, da noch eine Menge
Versicherungsabgaben subtrahiert werden, bevor
das Netto auf Ihrem Girokonto erscheint.
Der Trick: Der Betrieb könnte statt der auch für
ihn selbst kostenintensiven
Gehaltserhöhungen Waren oder Dienstleistungen
für die Mitarbeiter kostenlos oder
verbilligt anbieten. Denn jährlich steht
Angestellten ein Rabattfreibetrag von 1.080
Euro zu. Das bedeutet, dass jeder Angestellte,
selbst, wenn er seine Beschäftigung erst
im Dezember antritt, für dieses Jahr Waren und
Dienstleistungen vom Arbeitgeber in Höhe
von 1.080 Euro steuerfrei annehmen darf. Und im
nächsten Jahr wieder. Dabei entfallen
auch für den Arbeitgeber die bei
Gehaltserhöhungen üblichen Abgaben.
Betriebliche Altersversorgung
Nehmen wir an, wir wollen unsere Steuerliche
Belastung senken. Ein toller Trick, das
Brutto zu senken ist in allen Betrieben möglich.
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt
vor, wenn der Arbeitgeber seinem
Arbeitnehmer aus Anlass eines
Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei
Alter,
Invalidität und/oder Tod zusagt. Aus Sicht des
Arbeitnehmers lohnt sich eine
betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen
der Einsparung von steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen.
Die späteren Leistungen aus der
Versorgung (Kapital, Rente) sind voll
steuerpflichtig; da die Einkünfte im Alter
regelmäßig geringer sind als in der
Anwartschaftsphase, profitiert der Rentner vom
geringeren Steuersatz. Durch seinen
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung kann er
Rücklagen für das Alter bilden und seine
gesetzliche Rente ergänzen.
Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben
einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von
Gehaltsteilen in eine betriebliche
Altersversorgung (sogenannte Entgeltumwandlung),
§ 1a i.V.m. § 17 BetrAVG. Der Anspruch
besteht bis zu einer Höhe von 4 % der BBG (West)
in der DRV Mit der gleichen Methode
können sich Auszubildende das Kindergeld
sichern, wenn sie durch Einbezahlen in
betriebliche Versicherungen direkt vom Brutto
ihr Einkommen unter der
Beitragsbemessungsgrenze halten.