Mehr Netto Tipp 9
Italienischkurs statt Gehaltserhöhung!
Nehmen wir an, die langerwartete Gehaltserhöhung steht nun endlich tatsächlich an. Dabei
würden allerdings für das Unternehmen zusätzliche Abgaben und für uns natürlich eine
erhöhte steuerliche Belastung mit einhergehen. Jetzt ist es aber so, dass wir privat
oder auf Anraten der Firma zwölf Mal im Monat zum Computerkurs oder in eine Sprachschule
gehen, damit wir unsere Chinesisch Kenntnisse für die Korrespondenz mit Fernost
aufmöbeln können. Glück für uns und für die Firma.
Der Trick: Denn statt abgabenpflichtige Gehaltserhöhungen festzumachen, kann der Betrieb
die Fortbildungen bezahlen oder in Höhe der geplanten Gehaltserhöhung bezuschussen.
Kosten, die direkt oder indirekt (Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Materialkosten)
gehören nicht zum Arbeitslohn und können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Wichtig! Die Fortbildung muss im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des
Arbeitgebers stattfinden.