Mehr Netto Tipp 7

Werbungskosten und viele weitere Kosten absetzen!

Werbungskosten absetzen

Nehmen wir an, Sie haben als Angestellte/r einen Fahrtweg zur Arbeit von 23 Kilometern. Diese Strecke legen Sie an 208 Tagen im Jahr zurück, wodurch für Sie absetzbare Werbungskosten von 1435,20 Euro entstehen (Fahrtkostenpauschale: 0,30 Euro x 23 km x 208 Arbeitstage). Von den 1435,20 müssen 1000 Euro Werbekostenpauschale subtrahiert werden, wonach 512,20 Euro übrig bleiben. Diese kann man nicht per Antrag auf Lohnsteuerermäßigung vorweg absetzen wenn keine weiteren Werbungskosten vorhanden sind, da dazu mindestens 600 Euro nach Abzug der Werbekostenpauschale übrig geblieben sein müssen. In der Jahressteuererklärung führen diese Kosten aber dann zu einer Steuererstattung.

Der Tipp: Allerdings zahlen Sie jährlich 290 Euro Kirchensteuer. Die lässt sich dazurechnen, womit Sie auf 805,20 Euro kommen und über den erforderlichen 600 Euro Rest liegen. So  können Sie doch eine Steuerermäßigung beantragen.

Sonderausgaben absetzen

Kirchensteuer, Spenden und Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner (vorausgesetzt dieser stimmt zu) gelten als Sonderausgaben und sind absetzbar. Um einen dementsprechenden Freibetrag beantragen zu können, ist die Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro bei Ledigen und 72 Euro bei Verheirateten abzuziehen. Bleiben danach noch mindestens 600 Euro Sonderausgaben übrig, kann der Antrag gestellt werden. Eine Besonderheit stellen die speziellen Sonderausgaben, die so genannten Vorsorgeaufwendungen dar. Dazu zählen die Beiträge in die Sozialversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Diese sind zwar Sonderausgaben, können aber nicht direkt als solche verrechnet werden, sondern finden bei der Vorsorgepauschale automatisch Berücksichtigung.

Außergewöhnliche Belastungen absetzen

Eine zumutbare Belastung hängt von der Höhe aller Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der eigenen Kinder ganzheitlich ab. Tabellen findet man im Internet, beim Finanzamt und beim Steuerberater. Übersteigen die außergewöhnlichen Belastungen (Krankheits-, Scheidungs- und Beerdigungskosten, aber u.a. auch Kosten für eine Haushaltshilfe, Pauschbeträge für Pflegedienste) die zumutbare Belastung, wird nur der übersteigende Betrag steuermindernd berücksichtigt.

Uneingeschränkte Freibeträge absetzen

Unter uneingeschränkten Freibeträgen versteht man Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene. Für Eintragungen über solche Ausgaben gilt die 600 Euro Regelung nicht und sie können abzugsfrei und unabhängig von ihrer Höhe aufgeführt werden.

Kinderfreibeträge absetzen

Wie viele Kinderfreibeträge aufgeführt werden können, sagt einem eine Zahl hinter der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte. Die Anzahl findet automatisch Berücksichtigung bei der Berechnung des Solidaritätszuschlages und ggf. bei der Kirchensteuer. Die Kinderfreibeträge haben keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer, aber entscheiden bei der Steuererklärung darüber, ob zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld noch weitere Leistungen an den Antragsteller gezahlt werden können. Verpflegungsmehraufwände absetzen Nehmen wir an, Sie arbeiten laufend an wechselnden Einsatzorten und sind dazu mindestens acht Stunden von Ihrer Wohnung abwesend. Der Tipp: Dann können Sie Werbungskosten für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von sechs Euro täglich angeben. Ab 14 Stunden können Sie zwölf Euro und ab 24 Stunden unterwegs sogar 24 Euro in Ihrem Jahresausgleich verrechnen.

Gewerkschaftsbeiträge absetzen

Die geleisteten Beiträge an Ihre Gewerkschaft können Sie in der Anlage N  ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich angeben.

Kosten für die Steuerberatung absetzen

Als Werbungskosten können auch die Zahlungen an Ihren Steuerberater abgesetzt werden, wenn die Beratungshonorare direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Arbeitsmaterial absetzen

Es ist erlaubt, in Ihrer Einkommenssteuererklärung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich eine Pauschale für Arbeitsmittel in Höhe von 110 Euro anzugeben. Können Sie einen höheren Betrag nachweisen, dürfen Sie auch entsprechend mehr angeben.