Mehr Netto Tipp 7
Werbungskosten und viele weitere Kosten absetzen!
Werbungskosten absetzen
Nehmen wir an, Sie haben als Angestellte/r einen Fahrtweg zur Arbeit von 23 Kilometern.
Diese Strecke legen Sie an 208 Tagen im Jahr zurück, wodurch für Sie absetzbare
Werbungskosten von 1435,20 Euro entstehen (Fahrtkostenpauschale: 0,30 Euro x 23 km x 208
Arbeitstage).
Von den 1435,20 müssen 1000 Euro Werbekostenpauschale subtrahiert werden, wonach 512,20
Euro übrig bleiben. Diese kann man nicht per Antrag auf Lohnsteuerermäßigung vorweg
absetzen wenn keine weiteren Werbungskosten vorhanden sind, da dazu mindestens 600 Euro
nach Abzug der Werbekostenpauschale übrig geblieben sein müssen. In der
Jahressteuererklärung führen diese Kosten aber dann zu einer Steuererstattung.
Der Tipp: Allerdings zahlen Sie jährlich 290 Euro Kirchensteuer. Die lässt sich
dazurechnen, womit Sie auf 805,20 Euro kommen und über den erforderlichen 600 Euro Rest
liegen. So können Sie doch eine Steuerermäßigung beantragen.
Sonderausgaben absetzen
Kirchensteuer, Spenden und Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner
(vorausgesetzt dieser stimmt zu) gelten als Sonderausgaben und sind absetzbar. Um einen
dementsprechenden Freibetrag beantragen zu können, ist die Sonderausgaben-Pauschale von
36 Euro bei Ledigen und 72 Euro bei Verheirateten abzuziehen. Bleiben danach noch
mindestens 600 Euro Sonderausgaben übrig, kann der Antrag gestellt werden. Eine
Besonderheit stellen die speziellen Sonderausgaben, die so genannten
Vorsorgeaufwendungen dar. Dazu zählen die Beiträge in die Sozialversicherung und die
private Haftpflichtversicherung. Diese sind zwar Sonderausgaben, können aber nicht
direkt als solche verrechnet werden, sondern finden bei der Vorsorgepauschale
automatisch Berücksichtigung.
Außergewöhnliche Belastungen absetzen
Eine zumutbare Belastung hängt von der Höhe aller Einkünfte, dem Familienstand und der
Zahl der eigenen Kinder ganzheitlich ab. Tabellen findet man im Internet, beim Finanzamt
und beim Steuerberater. Übersteigen die außergewöhnlichen Belastungen (Krankheits-,
Scheidungs- und Beerdigungskosten, aber u.a. auch Kosten für eine Haushaltshilfe,
Pauschbeträge für Pflegedienste) die zumutbare Belastung, wird nur der übersteigende
Betrag steuermindernd berücksichtigt.
Uneingeschränkte Freibeträge absetzen
Unter uneingeschränkten Freibeträgen versteht man Pauschbeträge für Behinderte und
Hinterbliebene. Für Eintragungen über solche Ausgaben gilt die 600 Euro Regelung nicht
und sie können abzugsfrei und unabhängig von ihrer Höhe aufgeführt werden.
Kinderfreibeträge absetzen
Wie viele Kinderfreibeträge aufgeführt werden können, sagt einem eine Zahl hinter der
Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte. Die Anzahl findet automatisch Berücksichtigung bei
der Berechnung des Solidaritätszuschlages und ggf. bei der Kirchensteuer. Die
Kinderfreibeträge haben keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer, aber entscheiden bei der
Steuererklärung darüber, ob zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld noch weitere
Leistungen an den Antragsteller gezahlt werden können.
Verpflegungsmehraufwände absetzen
Nehmen wir an, Sie arbeiten laufend an wechselnden Einsatzorten und sind dazu mindestens
acht Stunden von Ihrer Wohnung abwesend. Der Tipp: Dann können Sie Werbungskosten für
Verpflegungsmehraufwand in Höhe von sechs Euro täglich angeben. Ab 14 Stunden können Sie
zwölf Euro und ab 24 Stunden unterwegs sogar 24 Euro in Ihrem Jahresausgleich
verrechnen.
Gewerkschaftsbeiträge absetzen
Die geleisteten Beiträge an Ihre Gewerkschaft können Sie in der Anlage N ihrer
Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich angeben.
Kosten für die Steuerberatung absetzen
Als Werbungskosten können auch die Zahlungen an Ihren Steuerberater abgesetzt werden,
wenn die Beratungshonorare direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang
stehen.
Arbeitsmaterial absetzen
Es ist erlaubt, in Ihrer Einkommenssteuererklärung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich
eine Pauschale für Arbeitsmittel in Höhe von 110 Euro anzugeben. Können Sie einen
höheren Betrag nachweisen, dürfen Sie auch entsprechend mehr angeben.