Mehr Netto Tipp 6

Steuerfreies Gehaltsextra: Sehhilfe, Sachzuwendungen!

Steuerfreies Gehaltsextra: Sehhilfe

Nehmen wir an, wegen der langen Arbeit am PC benötigen Sie eine Brille.

Der Tipp: Ihr Chef kann Ihnen die Anschaffung und Pflege (Reinigungstücher, Nachziehen der Schrauben) bezahlen. Das gilt nicht als Gehalt und ist daher für Sie genauso wie für Ihren Chef steuerfrei. Es lohnt sich auch, nach Kontaktlinsen zu fragen, um monatlich etwas mehr steuerfreie Zuzahlungen erhalten zu können.

Steuerfreies Gehaltsextra: Sachzuwendungen

Nehmen wir an, Ihre Firma hat sich dafür entschieden, Ihnen gelegentlich eine Provision bzw. eine Gehaltserhöhung zu gewähren. Nach der Rechnung stellen Sie fest, dass die Erhöhung für Sie nach Abzug der Steuern kaum noch einen nennenswerten Vorteil hätte.

Der Trick: Bitten Sie, statt der Gehaltserhöhung oder Provisionen, für Sie nützliche Sachgeschenke zu erhalten. Die Einschränkungen hierbei sind, dass die Zuwendungen zu markanten Daten wie Hochzeits- oder Geburtstagen  gemacht werden müssen und einen Wert von 40 Euro nicht übersteigen dürfen.

Steuerfreies Gehaltsextra: Beihilfen für Notfälle

Nehmen wir an, Sie hatten in letzter Zeit Pech und sitzen finanziell etwas in der Patsche. Der Tipp: Ihr Unternehmen kann Sie mit bis zu 600 Euro in Notfällen völlig steuer- und abgabenfrei unterstützen.