Mehr Netto Tipp 6
Steuerfreies Gehaltsextra: Sehhilfe, Sachzuwendungen!
Steuerfreies Gehaltsextra: Sehhilfe
Nehmen wir an, wegen der langen Arbeit am PC benötigen Sie eine Brille.
Der Tipp: Ihr Chef kann Ihnen die Anschaffung und Pflege (Reinigungstücher, Nachziehen
der Schrauben) bezahlen. Das gilt nicht als Gehalt und ist daher für Sie genauso wie für
Ihren Chef steuerfrei. Es lohnt sich auch, nach Kontaktlinsen zu fragen, um monatlich
etwas mehr steuerfreie Zuzahlungen erhalten zu können.
Steuerfreies Gehaltsextra: Sachzuwendungen
Nehmen wir an, Ihre Firma hat sich dafür entschieden, Ihnen gelegentlich eine Provision
bzw. eine Gehaltserhöhung zu gewähren. Nach der Rechnung stellen Sie fest, dass die
Erhöhung für Sie nach Abzug der Steuern kaum noch einen nennenswerten Vorteil
hätte.
Der Trick: Bitten Sie, statt der Gehaltserhöhung oder Provisionen, für Sie nützliche
Sachgeschenke zu erhalten. Die Einschränkungen hierbei sind, dass die Zuwendungen zu
markanten Daten wie Hochzeits- oder Geburtstagen gemacht werden müssen und einen Wert
von 40 Euro nicht übersteigen dürfen.
Steuerfreies Gehaltsextra: Beihilfen für Notfälle
Nehmen wir an, Sie hatten in letzter Zeit Pech und sitzen finanziell etwas in der
Patsche.
Der Tipp: Ihr Unternehmen kann Sie mit bis zu 600 Euro in Notfällen völlig steuer- und
abgabenfrei unterstützen.