Mehr Netto Tipp 2
Vermieten Sie Ihrem Chef Ihren Dienstwagen!
Nehmen wir an, Sie benötigen einen Dienstwagen.
Der Trick: Werden Sie selbst Unternehmer (Gewerbeanmeldung, Nebentätigkeit, keine
Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs1 UStG) mit dem
Unternehmenszweck der gewerblichen Autovermietung. Kaufen Sie einen Wagen und vermieten
ihn vertraglich an Ihre Firma, die diesen Wagen wiederum Ihnen als Dienstfahrzeug zur
Verfügung stellt. Ganz offiziell mit entsprechender Dienstwagenklausel auch zur privaten
Nutzung im Arbeitsvertrag.
Für Sie als Angestellter und Unternehmer hat dies den Vorteil, dass Sie die Umsatzsteuer
vom Autokauf vom Finanzamt in voller Höhe zurückerstattet bekommen und die Firma darf
die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen. Das Auto kaufen Sie
sozusagen netto und der Betrieb hat einen sicheren Leasingpartner, der in seiner
Doppeleigenschaft als dienstfahrzeugberechtigter Angestellter, da er auf eigenes Risiko
vermietet, selbstverständlich mit dem “eigenen” Auto besonders sorgfältig umgeht.
Zusätzlich können Sie als Angestellter Ihre beruflich bedingt zurückgelegten Kilometer
als Werbungskosten (0,30 Euro/km) geltend machen. Hier haben Sie doppelt gespart!