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Werbungskosten/ Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer kann folgende Werbungskosten geltend machen: Kosten für Arbeitsmittel wie z. B. Schreibwaren, Kopierkosten, Kosten für Telefon, Internet und PC, Kosten für Arbeitsräume oder Lager, Kosten für spezifische Arbeitskleidung, Kosten für Aus- und Fortbildung, Qualifizierungsmaßnahmen, Fahrt-Verpflegungs- und Unterbringungskosten, Bewerbungskosten, Sprachlehrgänge, Seminarkosten, Kosten für Berufsliteratur, Kosten für Absicherung beruflicher Risiken, Bankgebühren, Verpflegungsmehraufwand und Umzugskosten.


Praxistipp: Nach einem Urteil vom niedersächsischen Finanzgericht vom 08.06.2006 können alle Kosten die durch Mobbing am Arbeitsplatz entstanden sind als Werbungskosten geltend gemacht werden. Solche Kosten können sein: Mitgliedsbeiträge und Fahrtkosten zum Besuch einer Selbsthilfegruppe.


Siehe hierzu auch: Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Berufskleidung, Fortbildungskosten, Umzugskosten, Fachkongress, Fachliteratur, Telefonkosten, Reisekostenerstattung, Dienstreise, Entfernungspauschale